Testament – Vererben einfach und mit Tücken

Testament – Vererben einfach und mit Tücken

 

Viele Fragen stellen sich bei diesem Thema. Wann benötige ich ein Testament? Was kann ich darin regeln? Welche Formvorschriften muss ich beachten. Können wir ein gemeinsames Testament errichten?

Ein Testament regelt die Vermögensverteilung und die Verfügungsbefugnis über den hinterlassenen Nachlass nach dem Tod einer Person. Ab diesem Zeitpunkt greifen keine Vollmachten oder Betreuungen mehr. Hierfür enthält das BGB bestimmte Erbfolgen für die Nachfahren und den Ehepartner des Verstorbenen.

Für jeden ist es jedoch möglich, durch ein Testament schon zu Lebzeiten eine Regelung über seine Erbfolge zu treffen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine solche letztwillige Verfügung kann handschriftlich oder notariell erfolgen. Die Wahl der Form hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit. Beide Arten stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Ein handschriftliches Testament muss von Anfang bis Ende per Hand geschrieben werden. Es wird begrenzt durch die Überschrift und die Unterschrift.

Ehegatten können auch eine gemeinschaftliche Verfügung treffen. Selbige kann mit einer wechselseitigen Bindung verbunden werden. Allseits bekannt ist hier das sogenannte Berliner Testament, in welchem die Ehegatten sich zuerst selbst und erst im Falle des Letztversterbenden die Kinder einsetzen.

Natürlich kann eine letztwillige Verfügung mit verschiedenen Verfügungen verbinden, z.B. einer Nacherbeneinsetzung, Verfügungsbeschränkung, Vermächtnis oder auf bestimmte Teile beschränken.

Der Widerruf eines Testamentes ist je nach Form und Inhalt unterschiedlich möglich.

Dr.Ulrike Golbs

Rechtsanwältin

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